Hier darf ich mitbestimmen

Genossenschaft heißt Teilhabe

Jedes volljährige Mitglied unserer Genossenschaft kann die Entwicklung der WBGA mitbestimmen: als gewählter Vertreter seines Wohnbezirks. Alle fünf Jahre werden die 50 ehrenamtlichen Vertreter in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl bestimmt und haben dann einen Sitz in der Vertreterversammlung, unserem höchsten Organ.

Welche Aufgaben haben die Vertreter?

Die Vertreter nehmen an der jährlichen Vertreterversammlung teil und üben dort ihr Stimmrecht aus. Hier werden Beschlüsse rund um die geschäftliche Entwicklung der Genossenschaft gefasst. Die Vertreter wählen außerdem den Aufsichtsrat und entscheiden über die Gewinnverwendung, den Jahresabschluss, die Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand und die Änderungen der Satzung. Sie können sich natürlich auch darüber hinaus engagieren. Nachbarschaftliches Engagement ist bei uns sehr willkommen!

Welche Vorteile haben die Vertreter?

Sie sind ständig umfassend informiert! Unsere Vertreter bekommen vorab Informationen über alle wichtigen Vorhaben der Genossenschaft, z. B. über Instandsetzungen, Veranstaltungen und andere Aktivitäten.