Liebe Mitglieder,
im Herbst 2025 soll die Vertreterwahl durchgeführt werden. Dazu benötigt es satzungsgemäß einen Wahlvorstand. Zur Wahl eines Wahlvorstandes müssen aus den Reihen aller Mitglieder drei Mitglieder gewählt werden, die im Gremium die Wahl der Vertreterversammlung vorbereiten und durchführen werden.
Der Wahlvorstand ist für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zur Vertreterversammlung zuständig. Dazu gehören gemäß §2 der Wahlordnung:
- die Feststellung der wahlberechtigten Mitglieder und Festlegung der Wählerbezirke,
- die Feststellung der Zahl der in den einzelnen Wahlbezirken zu wählenden Vertreter und Ersatzvertreter,
- die Festsetzung der Frist für die Aufstellung von Wahlvorschlägen und deren Auslegung,
- die zeitgerechte Bekanntmachung über die Vorbereitung und Durchführung der Wahl,
- die Feststellung der Vertreter und Ersatzvertreter und
- die Bekanntgabe der Wahl.
Der Wahlvorstand kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Wahlhelfer sowie technische Hilfsmittel heranziehen. Mitglieder des Wahlvorstandes müssen Mitglied der Genossenschaft sein.
Die Wahl der Mitglieder des Wahlvorstandes wird gemäß Satzung der WBGA durch die Vertreterversammlung am 25.06.2025 ab 17 Uhr erfolgen. Wenn Sie Interesse an einer Mitarbeit im Wahlvorstand haben, senden Sie bitte bis zum 23.06.2025 eine Bewerbung an unsere Geschäftsstelle:
Wohnungsbau-Genossenschaft "Altmark" eG
Erich-Weinert-Straße 16
39576 Stendal
Alle Informationen sind in unserer Satzung unter Wahlordnung nachzulesen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Lindenberg: