Vertreterwahl 2025

Die Vertreterwahl ist eingeleitet

In Vorbereitung der in diesesJahr vorgezogenen Vertreterwahl wurde auf der letzten Vertreterversammlung im Juni 2025 der Wahlvorstand gewählt. Der Wahlvorstand hat sich nun im Oktober konstituiert und wird die Vertreterwahlen begleiten.

Anfang November werden alle Mitglieder der Genossenschaft schriftlich aufgerufen, sich an der Vertreterwahl per Briefwahl zu beteiligen und die Kandidaten für ihren Wohnbereich zu wählen. Dazu erhält jedes Mitglied rechtzeitig einen Wahlschein zugestellt. Laut Satzung sind 50 Vertreter zu wählen. Nehmen Sie Ihr Mitbestimmungsrecht war – Ihre Stimme zählt!

Die Genossenschaft braucht aktive Vertreter, die konstruktiv mit dem Vorstand und dem Aufsichtsrat zusammenarbeiten wollen. Die Vertreter sind Mittler zwischen den Mitgliedern und dem Vorstand. Die Amtszeit der Vertreter beträgt fünf Jahre. Der zeitliche Aufwand in diesem Zeitraum ist überschaubar. Am wichtigsten ist die Teilnahme an der jährlich stattfindenden Vertreterversammlung, in der formale Beschlüsse gefasst werden.  Jedes volljährige Mitglied der Genossenschaft kann bei der Wahl zur Vertreterversammlung kandidieren. Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter tragen dazu bei, die Weichen für die Zukunft der Genossenschaft zu stellen.

Folgende Aufgaben haben die Vertreterinnen und Vertreter:

  • Wahl des Aufsichtsrates
  • Abstimmung über Satzungsänderungen
  • Feststellung des Jahresabschlusses
  • Beschluss zur Verwendung des Bilanzgewinnen oder zur Deckung des Bilanzverlustes
  • Formale Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
  • Vertreter sind Ansprechpartner für alle Mitglieder und Verbindung zur Genossenschaft

 

Sollten Sie Fragen zum Thema Vertreterwahl haben, können Sie uns natürlich gerne kontaktieren. Wir informieren Sie gerne.

Ansprechpartner

Frau Lindenberg
Sekretariat

(03931) 530 717